Wir haben tiefgehende Erfahrungen in US-Steuererklärungen mit deutschen Vermögen. Wir sprechen fließend deutsch, sind eng vertraut mit deutschen Steuergesetzen und können gut mit deutschen Dokumenten arbeiten, ohne diese übersetzen zu müssen.
Wenn du ein US-Bürger bist und Anteile an einer ausländischen Firma hast (UG, GmbH oder AG), musst du die Unternehmenszahlen möglicherweise in der US-Steuererklärung deklarieren. Wir können mit deinen HGB-Bilanzen arbeiten, ohne dass du diese vorab übersetzen musst. Außerdem kommunizieren wir gerne direkt mit deinem deutschen Steuerberater (auf deutsch oder englisch), um dir den gesamten Prozess so einfach wie möglich zu machen.
Leistungen für Mandanten mit Sitz in den USA:
- Vorbereitung und Einreichung der US-Steuererklärung
- Meldung deutscher und anderer internationaler Einkommen und Vermögen
- Maximierung ausländischer Steuergutschriften und Anwendung von Steuerabkommen zur Minimierung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den USA
- Meldung ausländischer Bank- und Investitionskonten einschließlich passiver ausländischer Investitionsgesellschaften (FBAR, 8938 und 8621)