Amerikanische Bürger, die in den USA gelebt haben und in ein neues Land ziehen, müssen möglicherweise mit einer Doppelbesteuerung und/oder Strafe rechnen, falls ihre Einkommen und Vermögen nicht richtig an die IRS gemeldet werden.
Amerikanische Bürger, die noch nie in den USA gelebt haben, sind oft nicht gut vertraut mit den Anforderungen an amerikanische Steuererklärungen, müssen sich aber trotzdem an alle Steuervorschriften halten.
Nicht-US-Personen müssen zur Erstattung von Steuern möglicherweise auch ihr US-Einkommen melden.
Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen für im Ausland lebende US-Bürger an, die ihr weltweites Einkommen und ihr ausländisches Finanzvermögen an die IRS melden müssen. Diese umfassen:
- Vorbereitung und Einreichung der US-Steuererklärung
- Meldung deutscher und anderer internationaler Einkommen und Vermögen
- Maximierung ausländischer Steuergutschriften und Anwendung von Steuerabkommen zur Minimierung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den USA
- Meldung ausländischer Bank- und Investitionskonten einschließlich passiver ausländischer Investitionsgesellschaften (FBAR, 8938 und 8621)
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Meldung ausländischer Unternehmen und ausländischer Personengesellschaften (5471, 8865, § 965 Übergangssteuer und GILTI)
Außerdem bieten wir Leistungen für Nicht-US-Personen, die amerikanische Steuererklärungen einreichen müssen. Diese umfassen:
- Einkommensteuererklärung für Nicht-US-Personen mit US-Einkommen
- Einfordern von Rückerstattungen für einbehaltene US-amerikanische und bundesstaatliche Steuern
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Anwendung des Steuerabkommens zwischen den USA und Deutschland zur Minimierung der Doppelbesteuerung zwischen den USA und Deutschland